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Erklärung zur Barrierefreiheit

Fassung 1.0 · gültig ab 10. August 2026

Wir wollen, dass Ryh2gether für alle nutzbar ist. Diese Erklärung beschreibt den tatsächlichen Stand – ohne Konformität zu behaupten, die nicht nachgewiesen ist.

Eine geprüfte englische Fassung liegt noch nicht vor. Bis dahin gilt ausschließlich der deutsche Text; eine automatische Übersetzung veröffentlichen wir bewusst nicht.

Stand der Barrierefreiheit

Ryh2gether wurde bisher nicht durch eine unabhängige Stelle geprüft. Eine vollständige Konformität mit den Anforderungen der EN 301 549 beziehungsweise WCAG 2.2 Stufe AA können wir daher nicht erklären. Wir arbeiten mit internen Prüfungen und beheben gemeldete Barrieren fortlaufend.

Was bereits umgesetzt ist

  • durchgehende Bedienbarkeit per Tastatur und sichtbarer Fokus
  • eine klare Überschriftenstruktur und ein Sprungziel zum Hauptinhalt
  • Beschriftungen für Schaltflächen, Formularfelder und Symbole
  • Einstellungen für größere Schrift, mehr Kontrast und reduzierte Bewegung
  • Nutzung auf Smartphone, Tablet und Desktop mit ausreichend großen Bedienflächen

Bekannte Einschränkungen

  • Kartenansichten sind mit Screenreadern nur eingeschränkt nutzbar; es gibt jeweils eine Listenansicht als Alternative
  • von Nutzerinnen und Nutzern hochgeladene Bilder haben nicht immer eine Bildbeschreibung
  • einzelne komplexe Dialoge werden noch überarbeitet

Barriere melden

Melde uns Barrieren gern mit Seite, Gerät und Hilfsmittel. Deine Meldung wird im zentralen Ryh-Kommunikationscenter als eigener Vorgang erfasst und an die zuständige Stelle weitergeleitet. Du erhältst eine Rückmeldung.

Versionsstand

  • Fassung 1.0 · veröffentlicht am 10. August 2026

    Erste Erklärung zur Barrierefreiheit mit tatsächlichem Prüfstand ohne Konformitätsbehauptung.

    Verantwortliche Rolle: Recht und Datenschutz der Plattformbetreiberin